Rechtsschutz für Freiberufler "DAS PROFESSIONISTA"
Die Versicherung richtet sich an einzelne Freiberufler, Gemeinschaftsbüros oder Gesellschaften von Freiberuflern
Basisgarantien
01
STRAF-RECHTSSCHUTZ
Der für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortliche Ingenieur ist nach dem Unfall eines Arbeiters in ein Strafverfahren verwickelt
02
WIDERSPRUCH GEGEN VERWALTUNGSSTRAFEN UND GVD 231
Es werden Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung festgestellt
03
DISZIPLINARSTRAFEN
Der Freiberufler erhält eine Strafe von seinem Berufsverband und muss sich gegen die verhängte Maßnahme zur Wehr setzen
04
DATEN-RECHTSSCHUTZ
Ein Mitarbeiter des Büros sendet irrtümlicherweise sensible Kundendaten an den falschen Lieferanten und verstößt damit gegen die Datenschutzbestimmungen und die DSGVO
05
CYBER-RECHTSSCHUTZ
Nach einem Cyberangriff ist der Freiberufler in ein Verfahren verwickelt, weil er den Vorfall nicht umgehend bei der zuständigen Behörde angezeigt hat
06
VERTEIDIGUNG IM MEDIENPROZESS
Der versicherte Freiberufler, der an einem Medienprozess beteiligt ist, wird dabei unterstützt, seinen Ruf in den Medien zu wahren und sein Image zu schützen
Garantieerweiterungen
01
RÜCKWIRKENDER STRAF-RECHTSSCHUTZ (bis zu 10 Jahre)
Der Freiberufler erhält einen Ermittlungsbescheid wegen mutmaßlicher Beteiligung an Umweltvergehen, die vor Abschluss der Versicherung begangen wurden
02
SCHADENERSATZRECHTSSCHUTZ UND ERWEITERUNG DER BERUFSHAFTPFLICHT FÜR SCHÄDEN AN DRITTEN UND KUNDEN
Der Freiberufler erhält eine Schadenersatzforderung und der Haftpflichtversicherer will nicht eintreten. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt den Rechtsstreit
03
PAKET ,,VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ“
Der Mitarbeiter des Büros verklagt den Freiberufler wegen Zurückstufung.
Der Lieferant erbringt die geforderte Leistung nicht ordnungsgemäß (z. B. Verzögerung bei der Aktualisierung der Betriebssoftware)
04
KOMPLETTSCHUTZ VERURSACHTE SCHÄDEN UND STREITIGKEITEN MIT KUNDEN (Option 5-10-15 Fälle pro Jahr)
Dem Prüfer unterläuft ein Fehler bei der Fallbewertung und der Kunde, der eine Strafe von der Einnahmenagentur erhalten hat, nimmt ihn in Regress.
Der Kunde verlangt Schadensersatz wegen Vertragsverletzung und der Haftpflichtversicherer wird nicht tätig; die Rechtsschutzversicherung tritt auf erstes Risiko ein
05
STREITIGKEITEN MIT KUNDEN OHNE GERICHTSVERFAHREN
Der Freiberufler strebt eine gütliche (außergerichtliche) Einigung an, um eine ausstehende Forderung einzutreiben
06
PAKET, STEUERN UND SOZIALVERSICHERUNG
Das Unternehmen muss einen Regressanspruch der Unfallversicherungsanstalt INAIL abwehren (Beitragszahlungen ausgenommen)
07
GEISTIGES EIGENTUM UND UNLAUTERER WETTBEWERB
Ein Patent des Freiberuflers wird widerrechtlich genutzt und er klagt erfolgreich dagegen
08
STREITIGKEITEN MIT DEM ARBEITGEBER
Die abhängig beschäftigte Fachkraft klagt gegen den Inhaber des Büros oder des Unternehmens, für das sie arbeitet, wegen Nichtzahlung einer vereinbarten Prämie
09
SCHADEN DER ÖFFENTLICHEN HAND (mit möglicher rückwirkender Gültigkeit)
Der Rechnungshof erhebt Regressklage gegen die in einer öffentlichen Körperschaft oder beteiligten Gesellschaft beschäftigte Fachkraft wegen eines Schadens zum Nachteil der öffentlichen Hand
Örtlicher Geltungsbereich
Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich je nach Deckungsumfang von Italien bis Gesamteuropa.
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